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Qualifizierungs- und Vermittlungs­dienst (QVD)

Alles zum Thema Qualifizierungs- und Vermittlungs­dienst (QVD)

Seit 2002 bieten wir den Beschäftigten im Werkstattbereich, die sich auf den Weg machen möchten, auf dem 1. Arbeitsmarkt zu arbeiten, in unserer Werkstatt den Qualifizierungs- und Vermittlungsdienst an. Unsere Aufgabe als Rehabilitationseinrichtung und Träger der Eingliederungshilfe ist es, diese Wünsche umzusetzen.  

Unser Hauptziel ist es, den Werkstattbeschäftigten individuell die höchste Form der Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.  

„Arbeiten, wie alle anderen auch“

Gemeinsam schauen wir, in welchem Bereich ihre Fähigkeiten und Interessen liegen, um für sie einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Erstrebenswert ist in jedem Fall, dass es unseren Beschäftigten gelingt, selbstständig zu erkennen, welche Möglichkeiten sie haben.  

Dabei entstehen stets individuelle Aufgabenstellungen. 

Innerhalb unserer Qualifizierungsangebote schreiben wir beispielsweise Bewerbungen, unterstützen bei Telefonaten und Vorstellungsgesprächen. Auch Themen wie „eigene Motivation, äußeres Erscheinungsbild und geforderte Kernkompetenzen“ sind großer Bestandteil unserer Arbeit. Denn der potentielle Bewerber auf einen Arbeitsplatz sollte üblicherweise in den Arbeitsprozess eingebunden werden. Dafür organisieren wir, wenn erforderlich, auch Kurse wie Staplerführerscheine oder andere benötigte Qualifikationen.  

Wie geht es nach dem Erstkontakt weiter?

Wir begleiten sowohl unsere Beschäftigten als auch die Betriebe bei der ersten Kontaktaufnahme und Organisation. In Form von Hospitationstagen und Praktika können die Beschäftigten ihre ersten Erfahrungen in Betrieben sammeln. Wir bereiten die Beschäftigten unserer Werkstatt vorab sowohl praktisch als auch theoretisch auf die neuen Anforderungen vor und stehen ihnen bei allen Fragen zur Verfügung und übernehmen die Betreuung der Beschäftigten. Bei aufkommenden pädagogischen Fragen oder personenbezogenen Themen stehen wir zur Seite. Durch regelmäßige Praxisbesuche gewährleisten wir ein hohes Maß an vertrauensvoller Zusammenarbeit und Kommunikation.  

Wir beraten bei Themen zur Lohngestaltung, rechtlichen Belangen oder Arbeitsverträgen. 

In Wolfsburg kooperieren wir bereits seit vielen Jahren zuverlässig mit Unternehmen und Betrieben aus verschiedenen Bereichen.  

Es sind bereits einige unserer Beschäftigten zufrieden und erfolgreich auf den 1. Arbeitsmarkt vermittelt worden. Aber auch für diejenigen, denen der Übergang noch nicht gelungen ist, ist die Zusammenarbeit mit dem QVD eine wertvolle Sammlung von Erfahrungen und Kompetenzen. 

Für viele entsteht durch unsere Arbeit somit ein realistischer Blick auf die Arbeitswelt.    

Für Betriebe:

  • Nach erfolgreichem Hospitieren entsteht ein mögliches Praktikum. 
  • Wir helfen beiden Seiten, den Integrationsprozess in den Betrieb erfolgreich umzusetzen.  
  • Bei bestehendem Interesse zwischen einem Betrieb und unserem Beschäftigten stehen folgende Optionen zur Verfügung:
  1. Ausgelagerter Arbeitsplatz 
    In diesem Beschäftigungsverhältnis bleiben unsere Beschäftigten weiterhin in der Zuständigkeit der Werkstatt und arbeiten auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz. Auch der Arbeitsvertrag läuft weiterhin über unsere Einrichtung. Die Betreuung erfolgt über unser QVD-Personal. Vom Betrieb wird eine vorab festgelegte Vergütung an die Lebenshilfe vereinbart, die dann an den Beschäftigten ausgezahlt wird. Die Beschäftigungsdauer sollte in der Regel mindestens 6 Monate betragen. 
  2. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Budget für Arbeit
    Unsere Beschäftigten wechseln in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in einen Betrieb und erhalten dort einen festen Arbeitsvertrag mit entsprechender Vergütung. Der Betrieb erhält für die Beschäftigung eine Subvention des Sozialhilfeträgers von bis zu 75 % des Arbeitnehmer-Bruttolohns. Diese Förderleistung heißt „Budget für Arbeit“ und wird in der Regel für 2 Jahre genehmigt und kann nach Wunsch verlängert werden. Der Arbeitnehmer im Budget für Arbeit kann zusätzlich Assistenzstunden beim Integrationsfachdienst beantragen. 
  3. Ein Ausbildungsverhältnis mit dem Budget für Ausbildung
    Teilnehmende im Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereiches haben die Möglichkeit, nach erfolgreichem externem Praktikum eine ausgelagerte Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu absolvieren.
    Dieses Ausbildungsverhältnis ist ebenso sozialversicherungspflichtig und entsprechend zu vergüten. Der Betrieb erhält dafür vom Kostenträger die Erstattung der Vergütung – auch für zusätzliche Aufwendungen während des Ausbildungsverhältnisses (Berufsschule, Versicherung, Fahrkosten). Diese Maßnahme endet in der Regel mit Ausbildungsabschluss.   
      

Warum ist es für Sie als Unternehmen die richtige Entscheidung, unsere Menschen auf den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren?

  • Sie errichten einen inklusiven festen Arbeitsplatz für einen Menschen mit Behinderung.
  • Sie ermöglichen ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben.
  • Sie vermitteln und stehen für Inklusion und Diversität in Ihrem Betrieb ein.
  • Sie stehen für soziales Engagement und beteiligen sich an gesellschaftlicher Verantwortung.
  • Sie erlangen finanzielle Vorteile durch Anrechnung der Ausgleichsabgabe und Kostenübernahme und Förderung durch die Sozialhilfeträger.
  • Kennenlernen von potenziellen Mitarbeitenden ohne arbeitsrechtliche Bindung.

Es bleibt ein Gewinn für beide Seiten.

 

Kontakte im Arbeitsbereich

Anna aus dem Bruch

QVD, Ergotherapie
Telefon: 05361 46487-16
anna.ausdembruch@lhwob.de

Bianca Di Marco

QVD
Telefon: 05361 870-140
bianca.dimarco@lhwob.de